Hebesätze in Selm neu festgelegt: Was der Ratsbeschluss bedeutet
Der Rat der Stadt Selm hat in seiner Sitzung am Donnerstag mit sehr großer Mehrheit die Anpassung der Realsteuerhebesätze beschlossen. Die Entscheidung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 und ist Teil der laufenden Haushaltskonsolidierung. Gleichzeitig reagiert die Stadt damit auf rechtliche Unsicherheiten bei der bisherigen Differenzierung der Grundsteuer B.
Abstimmung im Rat
Der Beschluss wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und GRÜNE gefasst.
UWG sowie FDP # Stark für Selm stimmten dagegen.
Was konkret beschlossen wurde
Künftig gelten in Selm folgende Hebesätze:
• Grundsteuer A: 750 v. H.
• Grundsteuer B (einheitlich): 990 v. H.
• Gewerbesteuer: 515 v. H.
Mit der Entscheidung wird die bisherige Unterscheidung bei der Grundsteuer B zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken aufgehoben.
Entwicklung der Grundsteuer B in Selm
Bis einschließlich 2025 lag der Hebesatz der Grundsteuer B in Selm bei 825 v. H.
Zum 01.01.2026 wird nun ein einheitlicher Hebesatz von 990 v. H. eingeführt.
Hintergrund sind zwei zentrale Faktoren:
• Rechtssicherheit: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestehen Risiken bei differenzierten Hebesätzen.
• Haushaltslage: Die angespannte Finanzsituation der Stadt erfordert zusätzliche Einnahmen.
Die Anpassung soll laut Stadt jährlich rund 2,6 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen und helfen, ein für 2026 erwartetes Defizit von etwa 9,2 Millionen Euro zu begrenzen.
Warum die Stadt handelt
Bürgermeister Heinz-Georg Mors und Kämmerin Sylvia Engemann begründeten den Schritt vor allem mit der angespannten Haushaltslage. Genannt wurden unter anderem:
• sinkende Schlüsselzuweisungen
• steigende Personal- und Energiekosten
• wachsende Transferleistungen
• zusätzliche gesetzliche Aufgaben ohne vollständige Gegenfinanzierung
Allein im Bereich der Kindertageseinrichtungen liegt der städtische Eigenanteil nach Angaben der Verwaltung bei rund 7,5 Millionen Euro jährlich.
Die Steueranpassung ist nach Darstellung der Verwaltung nur ein Baustein der Konsolidierung; parallel sollen Ausgaben weiter überprüft und priorisiert werden.
Wie wirkt der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, mit dem die Kommune die Steuer berechnet.
Formel:
Steuer = Steuermessbetrag × Hebesatz
Beispiel Grundsteuer B:
• Steuermessbetrag des Finanzamts: 100 €
• bisher (825 %): 825 €
• neu (990 %): 990 €
• Mehrbelastung im Beispiel: +165 € pro Jahr
Beispiel Gewerbesteuer:
• Steuermessbetrag: 1.000 €
• Hebesatz 515 % → 5.150 € Gewerbesteuer
Wichtig: Der individuelle Steuermessbetrag ist je nach Grundstück und Unternehmen unterschiedlich. Der Hebesatz wirkt als kommunaler Multiplikator.
Die Position der UWG Selm
Die UWG stellte vor der Sitzung klar, dass für sie die Handlungsfähigkeit der Stadt oberste Priorität hat.
Kernlinie:
• grundsätzlich Ja zur Notwendigkeit zusätzlicher Einnahmen
• Nein zur Höhe der Grundsteuer B von 990 Punkten
• Ja zur Gewerbesteuer von 515 Punkten
Die UWG bewertet die Lage als strukturell angespannt. Steuererhöhungen seien derzeit zwar notwendig, lösten aber nicht das Grundproblem der kommunalen Unterfinanzierung durch wachsende, überwiegend fremdgesteuerte Pflichtaufgaben.
Gefordert werden unter anderem:
• klarere Haushaltsprioritäten
• stärkerer Fokus auf Substanzerhalt („Erhalt vor Neubau“)
• präventive Maßnahmen zur Dämpfung von Sozialkosten
• strengere Folgekostenprüfungen bei Förderprojekten
Die Position der FDP/Stark für Selm
Auch die Fraktionsgemeinschaft unterstützte grundsätzlich die Rückkehr zur einheitlichen Grundsteuer aus Gründen der Rechtssicherheit, kritisierte jedoch die Lastenverteilung.
Analyse der Fraktion:
• Grundsteuer B: +125 % seit 2012
• Gewerbesteuer: +11 % im selben Zeitraum
Der Änderungsantrag sah vor:
• Grundsteuer A: 750 Punkte
• Grundsteuer B: 950 statt 990 Punkte
• Gewerbesteuer: 520 statt 515 Punkte
Nach Berechnung der Fraktion wäre das Konsolidierungsziel damit nahezu erreicht worden.
Pressemitteilung der Fraktion FDP/Stark für Selm
Die Position der CDU Selm
Die CDU hat dem Beschluss mit zwei Zielsetzungen zugestimmt:
• um die Rechtssicherheit durch einen einheitlichen Grundsteuer-B-Hebesatz herzustellen
• um die Handlungsfähigkeit der Stadt in der Haushaltskrise abzusichern
Ergänzend fordert die CDU:
• Haushaltskonsolidierung und Sparsamkeit
• Steuererhöhungen nicht als Dauerlösung verstehen
Parallel setzt die CDU nach eigener Darstellung auf Entlastungen durch Land und Umlagen (z. B. Altschulden-Entlastung bzw. Entlastungswirkungen ab 2026 sowie weitere haushaltswirksame Entlastungen), statt die Belastungen vor Ort dauerhaft zu erhöhen.
Die Position der SPD Selm
Die SPD hat gemeinsam mit der CDU den Änderungsantrag kritisiert und der Verwaltungsvorlage zugstimmt.
Die Position der GRÜNE Selm
Die beiden anwesenden Ratsmitglieder – ein Fraktionsmitglied fehlte – haben zwar zunächst dem Änderungsantrag zugestimmt, nach dessen Scheitern aber sich der Verwaltungvorlage angeschlossen.
Facebook-Post von Die Grünen-Selm
Was bedeutet der Beschluss?
Für die Stadt Selm
Kurzfristig stärkt die Entscheidung die Einnahmeseite und erfüllt Vorgaben der Kommunalaufsicht. Sie verschafft finanzielle Luft, beseitigt aber nicht die strukturellen Risiken im Haushalt.
Für Hausbesitzer und Mieter
Die Anhebung von 825 auf 990 v. H. bei der Grundsteuer B bedeutet tendenziell eine spürbare Mehrbelastung. Da Vermieter die Grundsteuer meist umlegen, können auch Mieter betroffen sein.
Für Gewerbetreibende
Mit 515 v. H. bleibt Selm nach Einschätzung der Verwaltung im regionalen Wettbewerb. Die Mehrbelastung gilt als moderat.
Blick nach vorn
Die Entscheidung zeigt die angespannte Lage vieler Kommunen: steigende Pflichtausgaben treffen auf begrenzte Einnahmemöglichkeiten. Die Anpassung der Hebesätze stabilisiert kurzfristig den Haushalt – die strukturelle Finanzdebatte in Selm dürfte jedoch weitergehen.

Warum wird das Abstimmverhalten der AFD nicht dargestellt?
Moin.
Kurzer Hinweis des Autors: Für den Beitrag haben wir jeweils Positionierungen der Fraktionen im Rat gesichtet, auf die wir im Beitrag verwiesen haben.
Zum Abstimmungsverhalten der AfD war mir bzw. uns das nicht möglich, auch nicht zum Einzelratsmitglied der IKS.
Sobald das Sitzungsprotokoll mit der korrrekten Angabe des Abstimmungsverhaltens da ist, baue ich das als Quelle in den Text ein.