Kolumne: Gibt es bald Selm-Südort? Die EU-Umbenennungswut geht weiter …

Kolumne: Gibt es bald Selm-Südort? Die EU-Umbenennungswut geht weiter …
Sieht es bald so aus? Ortseingansgschild am Stadtteil Selm-Südort

Das EU-Parlament gibt sich gerade Mühe, dass Verbraucher*innen beim Einkauf nicht mehr getäuscht werden. Nicht mehr alles, was wurstförmig ist, darf Wurst heißen, nicht alles, was flach und paniert ist, Schnitzel. Doch die EU-Umbennungswut geht offenbar weiter. In diesen Tagen haben alle Stadtvertreter*innen von Selm Post aus Brüssel bekommen. Uns wurde unter der Hand ein Exemplar zugespiele. (Name der Redaktion bekannt, kann aus Gründen des Quellenschutzes nicht genannt werden.)

Der Inhalt ist brisant: Auch in Selm gibt es aktuell Anlass für Umbenennungen, um einer Verwechslungsgefahr vorzubeugen. Danke EU, dass wir bald wieder vertrauensvoll und ohne Verwechslungsgefahr durch unsere Stadt gehen können.

Wir bleiben am Ball am berichten …

Post von der EU

Sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter von Selm,

wie Sie sicher schon der Presse entnommen haben, hat das EU-Parlament Sprachregelungen gefunden, die es sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden. Beim Kauf von Produkten im Supermarkt können sie sich in Zukunft sicher sein, dass das, was auf der Verpackung ausgewiesen ist, auch wirklich in ihr enthalten ist. Wurst, Schnitzel, Burger, Milch, um nur einige Beispiele zu nennen.

Den Sinn muss ich Ihnen als verantwortungsbewusste Demokraten nicht erklären: Wo käme wir hin, wenn unsere Verbraucher in der Erwartung, in eine Wurst zu beißen, nur auf Bohnen kauen? Und es möglicherweise nicht einmal bemerken, da die perfide Nahrungsmittelindustrie nun geschmacklich und in Form fast ununterscheidbare Produkte herzustellen vermag. Wo Wurst draufsteht, muss auch weiterhin Tier drin sein! Das stellt zum Glück das Europaparlament nun sicher.

Doch auch Sie als Organ der kommunalen Verwaltung sind gefragt: Im Zuge der Umsetzung der Sprachregelungen in nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten lege ich Ihnen eine Liste mit Umbenennungen in Ihrem Stadtgebiet vor, deren Umsetzung Sie zeitnah einzuleiten haben. Sie sollen sicherstellen, dass auch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Ihre Stadt weiterhin gewährleistet ist.

Abschnitt 1 – Stadtteile und Gemarkungen

Unterpunkt a – Stadtteile

1.1. Selm-Beifang – Verwechslungsgefahr, da ein festgelegter Begriff aus dem Fischereiwesen.
Namensvorschlag: Selm-Beigeordneter Stadtteil

1.2. Selm-Bork – Verwechslungsgefahr durch Namensähnlichkeit mit der kybernetischen Lebensform der bekannten Science-Fiction-Serie Star Trek.
Namensvorschlag: Selm-Südort, alternativ Selm-Amtsdorf

1.3. Selm-Cappenberg – Im Gebiet des Stadtteils Cappenberg befindet sich laut EU-Richtline 2009/87/EU/ALP keine als Berg zu bezeichnende Anhöhe, zudem ist hier die veraltete Schreibweise des Kleidungsstücks Kappe zu korrigieren.
Namensvorschlag: Selm-Kappenanhöhe

Unterpunkt b – Gemarkungen

1.4. Selm-Netteberge – Im Gebiet der Gemarkung Netteberge befindet sich laut EU-Richtline 2009/87/EU/ALP keine als Berg zu bezeichnende Anhöhe, zudem ist die Betitelung „nett“ für eine Ortsbezeichnung als unspezifisch anzusehen, daher irreführend.
Namensvorschlag: Selm-Landschaftlich ansprechende Anhöhe

1.5. Selm-Westerfelde – Verwechslungsgefahr, da die Gemarkung Westerfelde im östlichen Stadtgebiet von Selm liegt.
Namensvorschlag: Selm-Osterfelde, alternativ: Selm-Felde

Abschnitt 2 – Bahnhöfe, Haltepunkte und Verkehrswege

Unterpunkt a – Bahnhöfe und Haltepunkte

2.1. Haltepunkt Selm – Verwechslungsgefahr aufgrund der dezentralen Lage.
Namensvorschlag: Haltepunkt Selm-Nord

2.2. Haltepunkt Selm-Beifang – siehe Punkt 1.1 (Stadtteil Selm-Beifang), ergänzend besteht Verwechslungsgefahr durch die zentrale Lage des Haltepunktes verglichen mit dem bisherigen Haltepunkt Selm.
Namensvorschlag: Haltepunkt Selm-Beigeordneter Stadtteil, alternativ Haltepunkt Selm

2.3. Haltepunkt Bork – siehe Punkt 1.2. (Stadtteil Selm-Bork).
Namensvorschlag: Haltepunkt Selm-Südort oder Haltepunkt Selm-Amtsdorf, entsprechend der neuen Bezeichnung des Stadtteils

Unterpunkt b – Verkehrswege

2.4. Kreisstraße – Verwechslungsgefahr, da es sich einerseits nicht um eine kreisförmig verlaufende Straße handelt und sie vom Rang her auch keine Kreisstraße (Straße in Obhut und unter Verwaltung des Kreises Unna) ist.
Namensvorschlag: Bundesstraße (im Abschnitt ab Kreuzung Ostwall/Kreisstraße bis Kreisverkehr Münsterlandstraße/Kreisstraße) und Südortstraße im Abschnitt von Kreuzung Kreisstraße/Hauptstraße bis Kreuzung Kreisstraße/Ostwall), alternativ Selmstraße

2.5. Straßennamen, in denen die Stadtteile Netteberge, Beifang und Bork benannt werden, als da sind: Beifanger Weg, Borker Straße, Netteberger Straße

2.6. Lange Straße – Erfüllt mit einer Gesamtlänge von 1,18 Kilometern nicht die erforderliche Bedingung für die Bezeichnung „lang“.
Namensvorschlag: Kilometerstraße, alternativ Straße hinterm Auenpark

2.7. Schulstraße – Verwechslungsgefahr, die sich dort kein Schulgebäude befindet.
Namensvorschlag: Straße an der Sporthalle an der ehemaligen Schulstraße

2.8. Auf der Geist – Verwechslungsgefahr, das der Begriff „Geist“ üblicherweise mit dem maskulinen Artikel der gebraucht wird.
Namensvorschlag: Auf dem Geist

2.9. Auf der Horst – Verwechslungsgefahr, das der Begriff „Horst“ üblicherweise mit dem maskulinen Artikel „der“ gebraucht wird.
Namensvorschlag: Auf dem Horst

2.10. Hügelweg – Verwechslungsgefahr, da sich in dem Gebiet laut EU-Richtline 2009/87/EU/ALP kein Hügel befindet.
Namensvorschlag: Straße über den Funnenfluss (siehe dazu auch Punkt 3.1.)

2.11. Strandweg – Verwechslungsgefahr, da sich in dem Gebiet laut EU-Richtline 2005/31/EU/MAR kein Strand befindet.
Namensvorschlag: Straße am Badesee, alternativ: Straße an der bewachten Badestelle

2.11. Sandforter Weg – Verwechslungsgefahr, da der Name sich auf das Anwesen Schloss Sandfort (Stadtgebier Olfen) bezieht. Dieses ist weder ein Fort in der gemeinhin anerkannten Bedeutung, noch ist es aus dem Material Sand errichtet. Eine Umbenennung ist hier in Absprache mit der Stadt Olfen erforderlich, bei der Namensgebung ist sich nach dem neuen Namen des Gebäudes zu richten.
Namensvorschlag: Steinschlosser Weg

Abschnitt 3 – Fließ- und Stehgewässer

Unterpunkt a – Fließgewässer

3.1. Funne – Verwechslungsgefahr, da der Name den englischsprachlichen Begriff „fun“ impliziert, der in nicht ausreichender Weise zum Fluss selbst referiert.
Namensvorschlag: Funnenfluss, alternativ – falls eine Referenz nachgewiesen werden kann: Spaßfluss

Unterpunkt b – Stehgewässer

entfällt

Im Namen des des EU-Kommissariats für Verbraucherschutz fordere ich Sie auf, bis zum 31.03.2026 eine Liste mit Namensvorschlägen vorzulegen. Ich empfehle, sich dabei nach unseren Vorschlägen zu richten, um die Umbenennung fristgemäß bis zum 31.05.2026 zu gewährleisten.

Hochachtungsvoll,

Oly McHybner

EU-Kommissariat
Generaldirektion Justiz und Verbraucher

BE-1049 Brüssel

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