Selmer Geschichten: Schwanger.Schafft. Konflikte?

Selmer Geschichten: Schwanger.Schafft. Konflikte?

Ungewollt schwanger, weil das Geld für Verhütungsmittel fehlte?

Das soll im Kreis Unna künftig seltener vorkommen, sagen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreis und haben bereits im Dezember 2021 erfolgreich über die Fraktion GRÜNE einen Antrag zur Beschlussfassung durch den Kreistag bringen können. Für die Jahre 2022 und 2023 wurden im Haushalt jeweils 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Nach den erneuten Beratungen zur inhaltlichen Ausgestaltung hat die Verwaltung nun “Richtlinien” zur Vergabe der Mittel vorgelegt, die wiederum jetzt im Juni vom Kreistag beschlossen wurden.

Ein Blick in die Statistik der Schwangerschafts-Konfliktberatungsstelle des Kreises Unna:

„42 Prozent aller Personen, die die Beratungsstelle 2021 mit dem Gedanken an einen Abbruch aufgesucht haben, gaben an, dass sie sich eine Schwangerschaft nicht leisten können“, so Simone Saarbeck aus der Beratungsstelle.

„Gut 50 Prozent dieser Personen gaben auch an, sich keine Verhütungsmittel leisten zu können. Tatsächlich dürften sich darüber hinaus aber noch viel mehr Personen für das neue Angebot interessieren.“

Hier geht es zur Beratungsstelle des Kreises Unna

Anerkannte Beratungsstellen sind Ansprechpartner

Wer zu wenig Geld für Verhütungsmittel hat, kann sich ab dem 1. Juli an die staatlich anerkannten Beratungsstellen im Kreis wenden. Sie prüfen, ob der Zuschuss gewährt werden kann.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mindestens 23 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet wohnt und staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe bezieht.

Auch Gehaltsnachweise müssen vorgelegt werden (Geringverdiener können auch einen Antrag stellen).

Als Verhütungsmethode kommen dabei nur zuverlässige und verschreibungspflichtige Mittel in Frage wie die Pille, die Kupferspirale, der Vaginalring oder auch die Sterilisation – Verhütungsmittel wie Kondome werden also nicht bezuschusst.

Zuschuss heißt dabei: Es wird nicht alles bezahlt. 20 Prozent der Kosten trägt dabei immer die antragstellende Person.

Das lohnt sich aber dennoch, denn zum Beispiel eine Kupferspirale kostet im Schnitt bis zu 220 Euro. Der Eigenanteil läge dabei bei 44 Euro – 176 Euro gibt es als Zuschuss.

Hier geht es zur Richtlinie des Kreises Unna

Liste der Schwangerschaftskonfliktberatungen im Kreis Unna

Aktuell: Zunahme der Abtreibungen

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu.

Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019.

Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre.

8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre.

Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen.

Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch.

Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

correctiv.lokal recherchiert:
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Diese Recherche ist eine Kooperation von CORRECTIV.Lokal, zahlreichen Lokalmedien und FragDenStaat.

Zusammen haben wir Auskunftsanfragen an alle 309 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft geschrieben.

Wir standen im Austausch mit mehr als 1.500 Betroffenen, die sich über die Plattform CORRECTIV CrowdNewsroom beteiligt hatten.

Zudem recherchierten wir zu unterschiedlichen Aspekten rund um Schwangerschaftsabbrüche in ganz Deutschland.

 

Die Ergebnisse stehen in einer Datenbank mit weiteren Informationen unter correctiv.org/schwangerschaftsabbruch.

Eine Schwangerschaft abzubrechen, ist in Deutschland grundsätzlich strafbar, bleibt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Vorschriften und Strafmaß sind in den Paragrafen § 218 und § 219 im Strafgesetzbuch festgehalten. 

Die Bedingungen, unter denen der Abbruch straffrei bleibt, sind im  §218a festgeschrieben:

  • Die schwangere Person muss den Abbruch selbst „verlangen“, er muss innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft stattfinden.
  • Die Schwangere muss sich bei einer dafür qualifizierten und staatlich anerkannten Einrichtung bescheinigen lassen, dass sie eine Beratung zu ihrem „Schwangerschaftskonflikt“ in Anspruch genommen hat.
  • Zwischen Beratung und dem Abbruch müssen mindestens drei Tage vergehen. 

In der Regel können konfessionelle und nicht-konfessionelle Träger, aber auch Ärztinnen und Ärzte, die nicht selbst den Abbruch vornehmen, die Beratung anbieten.

Den Beratungsstellen kommt unter anderem wegen der Straffreiheit durch die Beratungspflicht im § 218a StGB, aber auch wegen der eingeschränkten Informationen, die behandelnde Praxen selbst nach §219a über ihre Leistungen verbreiten dürfen, eine besondere Bedeutung zu. Die Beratungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes der katholischen Frauen stellen keinen Beratungsschein aus.  

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz sind die Beratungsrichtlinien geregelt. Die Beratungen sollen ergebnisoffen stattfinden, Ziel ist jedoch – nach Paragraf §219 StGB – der „Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Beratung soll die Schwangere zur Fortsetzung der Schwangerschaft „ermutigen“. 

Das Bundesgesetz legt einen Versorgungsschlüssel von einer Beratungskraft für 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner fest, damit Betroffene die Einrichtung „wohnortnah“ erreichen können. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 wird dies definiert als Entfernung, für die die An- und Abreise binnen eines Tages mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar ist. Außerdem soll es ein plurales Angebot geben. Bis dieser Versorgungsschlüssel erreicht ist, sind die Länder für die Förderung zuständig. Genaueres ist im Ausführungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

Selm-nahe Kliniken:

Zum ersten Mal zeigen bundesweite Daten, wie knapp die Angebote sind, die das öffentliche Gesundheitswesen bei Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellt. CORRECTIV.Lokal hat in Kooperation mit lokalen Medienpartnern und der Transparenzinitiative FragDenStaat alle öffentlichen Kliniken mit gynäkologischer Abteilung nach der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in ihrem Haus gefragt. 

Nur rund 60 Prozent der befragten Krankenhäuser gaben an, überhaupt Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – trotz gynäkologischer Fachabteilung. Unsere Recherche zeigt zudem: Einige Kliniken bewerten die rechtlichen Gründe für einen Abbruch unterschiedlich. Ausgerechnet die rechtliche Begründung, nach der am häufigsten Abbrüche stattfinden, scheinen die wenigsten Kliniken zu akzeptieren: Nur 38 Prozent der angefragten Kliniken gibt an, Abbrüche nach der sogenannten Beratungsregel durchzuführen.

Öffentliche Kliniken gewichten rechtliche Bestimmungen unterschiedlich

Unsere Datenabfrage zeugt von einem gewaltigen Missstand.

Manche Kliniken verweigern nicht nur die medizinische Leistung, sondern gleich die Auskunft darüber: Fast jedes vierte angefragte Krankenhaus verwehrte selbst auf mehrfache Nachfrage von CORRECTIV.Lokal und zahlreichen Lokal- und Regionalmedien jede Antwort zum Thema. Das Klinikum Dortmund argumentierte mit „Geschäftsgeheimnissen“. Die Pressestelle schrieb: „Im harten Wettbewerb mit kirchlichen Krankenhäusern“ könne man sich nicht erlauben, sich in der Öffentlichkeit zu dieser „emotionalen Debatte“ zu äußern.

Das Problem liegt zum einen darin, dass nur 57 Prozent der angefragten Kliniken überhaupt Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zum anderen gewichten viele der Kliniken rechtliche Bestimmungen offensichtlich unterschiedlich. Das zeigen die Antworten auf unsere Fragen zu den drei sogenannten Indikationen, also den strafrechtlich zulässigen Voraussetzungen für einen Schwangerschaftsabbruch: 19 Prozent der Krankenhäuser gab an, nur dann Abbrüche durchzuführen, wenn eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren vorliegt, oder die Schwangerschaft auf einen gewaltsamen Übergriff zurückgeht. Das sind die medizinische und die kriminologische Indikation.

Die häufigste Indikation allerdings ist mit rund 96 Prozent der Fälle der Abbruch nach der sogenannten Beratungsregelung. Bei dieser Regelung müssen ungewollt Schwangere die Gründe für ihre Entscheidung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle ausführen. Sie ist die dritte juristische Kategorie, unter der ein Abbruch straffrei bleibt. Doch weniger als 40 Prozent der öffentlichen Krankenhäuser mit Gynäkologie gibt an, Abbrüche nach dieser Indikation vorzunehmen. Das sind nur zwei von fünf.  

Sie fühlten sich dem „christlichen Menschenbild“ verpflichtet, teilen manche Häuser mit, die keine Abbrüche nach Beratungsregelung vornehmen. Andere nennen sich „babyfreundliche Klinik“, und nehmen das als Argument, ungewollt Schwangeren die Versorgung bei einem Abbruch zu verweigern. Zur Erinnerung: Sie alle sind in öffentlicher Trägerschaft.

Ein Klick auf die Grafik führt zur Datenbank am Ende des dann sich öffnenden Beitrags!

Geborener Sauerländer, kerngebildet als Theologe, beruflich nun medienarbeitend, erfahren als Bildungswerker und Ressourcenbeschaffer, suchend und fragend, unterwegs seit 1967, zwischen Christentum und Sozialismus nach Gerechtigkeit suchend

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