Upgrade: Ausschusssitzung wird Ratssitzung

Upgrade: Ausschusssitzung wird Ratssitzung

Für den kommenden Donnerstag, 17. August 2023, stand in der Sitzungsfolge zunächst eine Sitzung des “Haupt-, Digital- und Finanzausschusses” auf dem kommunalen Kalender und Plan.

Mit insgesamt vier relevanten Tagesordnungspunkten sollte neben einer Befassung mit der Einführung des D-Tickets als Schüler:innen-Ticket drei Finanzentscheidungen dringlich getroffen werden:

  • für die Gestaltung der Außenanlagen rund um die Burg Botzlar sollen 150.000 Euro als bisher gebilligt zur Verfügung gestellt werden, so das Ergebnis der Ausschreibungen – die Entscheidung muss vor dem 31.08.2023 getroffen werden (https://www.sitzungsdienst-selm.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=3106)
  • für die Baumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern Selm und Hassel ergaben die Ausschreibungen aktuell ebenfalls deutliche Kostenabweichungen, hier müssen weitere insgesamt 570.000 Euro bereitgestellt werden – ebenfalls dringlich, um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden (https://www.sitzungsdienst-selm.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=3100)
  • für den Kanal- und Straßenbau des “Nepomukweg” und des “Pädagogenweg” fallen ebenfalls höhere Kosten an, so das Ergebnis der Ausschreibungen. Auch hier muss bis zum 31.08.2023 die Vergabe erfolgen, sodass die Mittel in Höhe von 160.000 Euro entsprechend bereitgestellt werden sollen (https://www.sitzungsdienst-selm.de/bi/vo020_r.asp?VOLFDNR=3105)

Vom “Dringlichkeitsbeschluss” zum “Ratsbeschluss”

Rechtlich möglich wäre der ursprüngliche Weg gewesen, die Gemeindeordnung sieht ein solches Vorgehen vor (GO NRW §60):

(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist (Eilentscheidung). Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister und im Falle ihrer oder seiner Verhinderung die allgemeine Vertreterin oder der allgemeine Vertreter mit einem Ratsmitglied entscheiden (Dringlichkeitsentscheidung). Die nach Satz 1 oder nach Satz 2 getroffenen Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Entscheidungen aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

ogy.de/nytm

Nun ist die Einberufung des Rates aber anscheinend durchaus möglich, sodass das Gesamtgremium entscheiden kann, um die von der Verwaltung genannten Fristen zu wahren.

Positiver Nebeneffekt für das Thema der Schüler:innenfahrkarten: Auch hier kann schon im August endgültig entschieden werden – zumindest für dieses Schuljahr. Allerdings entbrennt gerade neu die Debatte um die Ausfinanzierung der Kosten, weil die Länder den Bund auch ab 2024 an den erwarteten Mehrkosten beteiligt sehen wollen. Die Grundfinanzierung je zur Hälfte ist bis Ende 2025 vereinbart.

Geborener Sauerländer, kerngebildet als Theologe, beruflich nun medienarbeitend, erfahren als Bildungswerker und Ressourcenbeschaffer, suchend und fragend, unterwegs seit 1967, zwischen Christentum und Sozialismus nach Gerechtigkeit suchend

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